Letzte Woche hat der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs den Ruanda Plan der Regierung für rechtswidrig erklärt. Dem politischen Abkommen zu Folge sollten Asylbewerber:innen aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda überführt werden, wo ihre Anträge bearbeitet und ggf. bewilligt werden sollten. Das Gericht stützte sein Urteil auf eine international anerkannte rechtliche Grundlage: Das Verbot der Zurückweisung, d. h. die Rückführung von Personen in einen Staat, in dem ihnen wahrscheinlich Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht. Dieses Verbot ist ein Grundpfeiler des internationalen Rechtssystems zur Regelung der Migration. Das Ruanda-Abkommen hat dieses so offensichtlich verletzt, dass es fast schon beleidigend war, dass der Gerichtshof dies überhaupt klarstellen musste. Aber er hat es. Und nun? Rishi Sunak, der britische Premier Minister, hat jetzt erklärt, dass er die Rechtswidrigkeit einfach per Gesetz aufheben wird. Hierzu soll Ruanda gesetzlich zu einem sicheren Drittland erklärt werden. Und wenn nötig, tritt das Vereinigte Königreich eben auch aus den internationalen Verträgen aus, um das Rückweisungsverbot zu umgehen.

Man kann diese Äußerungen Sunaks lediglich als ein politisches Manöver im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in 2024 sehen. Schließlich ist die Einwanderungskontrolle das politische Top-Thema unserer Zeit. Es ist mittlerweile eine erfolgreiche Wahlkampfstrategie – s. das Wahlergebnis in den Niederlanden oder in Italien –, fremdenfeindliche Ängste zu schüren und populistische Versprechen abzugeben, anstatt echte Lösungen für die mit der Migration verbundenen Herausforderungen zu bieten. Hinzu kommt, dass diese Art von kalkulierter Rechtsbrechung vielleicht tatsächlich nichts Neues ist. Immerhin haben die Regierungen demokratischer Rechtssysteme schon immer ein beträchtliches Maß an Scheinheiligkeit an den Tag gelegt. Somit verstoßen sie manchmal offen und häufig subtil gegen die Normen, Werte und Regeln, zu deren Einhaltung sie sich selbst verpflichten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um Personen geht, die Regierungen nach eigenem Ermessen rechtmäßig von ihren Rechtssystemen und normativen Idealen ausschließen dürfen.

Citation
Anja Bossow, Wenn das Recht versagt, Verfassungblog (2023).
UVA Law Faculty Affiliations